ZPP Obstgarten 2.0 - Mitwirkungsanlass 17.03.2022

Die Mitwirkungsfrist wird bis am 4. April 2022 verlängert. So soll mehr Zeit für Rückmeldungen nach dem Mitwirkungsanlass zur Verfügung stehen.


Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die ZPP D «Obstgarten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur ZPP D «Obstgarten» liegen vom 4. März 2022 bis und mit am 4. April 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website unter www.rubigen.swiss oder unter https://rubigen-im-dialog.ch eingesehen werden.

Unterlagen:


Am 17. März 2022 um 19:30 Uhr findet in der Aula Rubigen ein öffentlicher Mitwirkungsanlass statt, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Mitwirkungen können mündlich am Mitwirkungsanlass, vom 4. bis am 21. März 2022 schriftlich via www.rubigen-im-dialog.ch, per Mail an info@rubigen.swiss oder per Post an Gemeindeverwaltung Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen, eingegeben werden.

Zur Geschichte:

Die Bevölkerung von Rubigen stimmte am 28. November 2021 über die Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Obstgarten" ab. Die Vorlage wurde mit 51.7% zu 48.3% abgelehnt. Die Vorlage umfasste die Einführung einer neuen ZPP und damit die Anpassung des Baureglements und des Zonenplans.


Nach der abgelehnten Abstimmung zur ZPP "Obstgarten" (nachgenannt: ZPP 1.0) nahm der Gemeinderat eine umfassende Auslegeordnung vor und prüfte mögliche Vorgehensvarianten für die Mobilisierung des eingezonten Baulands. Dabei berücksichtigt wurden einerseits die vorgebrachten Argumente der Abstimmungsgegner, andererseits auch die strategischen Ziele der Gemeinde Rubigen. Übergeordnetes Ziel des Gemeinderats ist es, eine für die Gemeinde gewinnbringende und zeitgleich genehmigungsfähige planerische Lösung zu erarbeiten.